Holger Reber · Steuerberater

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die steuerlichen Folgen eines Erbfalls oder einer Schenkung können erheblich sein.

Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich häufig durch eine vorausschauende Gestaltung erheblich beeinflussen. Wer frühzeitig plant, kann Freibeträge optimal nutzen und Vermögen steuerlich sinnvoll auf die nächste Generation übertragen.

Jede familiäre und vermögensrechtliche Situation ist anders. Deshalb entwickle ich gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen, die Ihre persönlichen Ziele mit den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Einklang bringen.

Eine frühzeitige Planung ermöglicht es, steuerliche Belastungen zu reduzieren und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Typische Beratungsschwerpunkte

Ich berate Sie insbesondere bei

  • der steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen
  • der Nutzung persönlicher Freibeträge und Steuervergünstigungen
  • der Übertragung von Immobilienvermögen
  • der steuerlichen Gestaltung größerer Familienvermögen
  • der Abstimmung von Testament und Schenkungen
  • der steuerlichen Begleitung von Unternehmensnachfolgen

Eine frühzeitige steuerliche Planung schafft Gestaltungsspielräume, die nach Eintritt eines Erbfalls häufig nicht mehr genutzt werden können.

Steuerliche Gestaltung bedeutet nicht, Steuern um jeden Preis zu vermeiden. Ziel ist eine ausgewogene Lösung, die Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt und gleichzeitig die vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten sinnvoll nutzt.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bilden ein einheitliches steuerliches System. Eine durchdachte Nachfolgeplanung berücksichtigt deshalb sowohl spätere Vererbungen als auch mögliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung übernehme ich außerdem die vollständige Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Termin vereinbaren