Holger Reber · Steuerberater

Schenkungen zu Lebzeiten

Vermögen frühzeitig übertragen – ohne die eigene Absicherung aus dem Blick zu verlieren.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann ein wichtiger Baustein einer vorausschauenden Nachfolgeplanung sein. Dabei geht es nicht nur darum, steuerliche Freibeträge zu nutzen. Ebenso wichtig ist die Frage, welches Vermögen Sie bereits heute übertragen möchten – und welche Rechte und Sicherheiten Sie selbst behalten wollen.

Mit einer sorgfältig geplanten Übertragung lassen sich persönliche Freibeträge nutzen, Vermögen schrittweise auf die nächste Generation übertragen und spätere steuerliche Belastungen häufig reduzieren. Gleichzeitig können Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte dazu beitragen, Ihre eigene wirtschaftliche Absicherung zu erhalten.

Frühzeitige Planung schafft Möglichkeiten

Die persönlichen Freibeträge bei der Schenkungsteuer können nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums grundsätzlich erneut genutzt werden. Eine frühzeitige Planung kann deshalb gerade bei größeren Vermögen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Bei einer vorausschauenden Nachlassgestaltung sollte deshalb nicht nur die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation betrachtet werden. Auch die Vermögensverteilung zwischen Ehegatten kann für die spätere Nachfolge von Bedeutung sein.

Neben dem persönlichen Freibetrag für Ehegatten bestehen besondere Steuerbefreiungen. So kann beispielsweise die Übertragung des gemeinsam genutzten Familienheims auf den Ehegatten unabhängig von dessen Wert von der Schenkungsteuer befreit sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine gezielte Vermögensverteilung zwischen Ehegatten kann deshalb ein wichtiger Baustein sein, um die spätere Nachfolge flexibel und steuerlich sinnvoll zu gestalten.

Typische Beratungsschwerpunkte

Ich unterstütze Sie insbesondere bei

  • der Übertragung von Immobilien auf Kinder oder andere Angehörige
  • der Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge
  • der optimalen Nutzung persönlicher Freibeträge
  • der Gestaltung von Nießbrauchs-, Wohn- und Rückforderungsrechten
  • der wirtschaftlichen Absicherung des Schenkers nach der Vermögensübertragung
  • der Abstimmung von Schenkungen mit der späteren erbrechtlichen Nachfolge
  • langfristigen Strategien zur Vermögensübertragung über mehrere Generationen

Ziel ist eine Vermögensübertragung, die Ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigt, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll nutzt und zugleich Ihre eigene wirtschaftliche Absicherung wahrt.

Schenken- ohne die eigene Sicherheit aufzugeben

Eine Schenkung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie sämtliche Rechte an dem übertragenen Vermögen aufgeben müssen. Durch individuell gestaltete Vorbehalte – etwa Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsrechte – können Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen auch nach der Übertragung berücksichtigt werden.

Gerade bei Immobilien kann beispielsweise ein vorbehaltener Nießbrauch ermöglichen, dass die Immobilie bereits auf die nächste Generation übertragen wird, während die Erträge weiterhin Ihnen zustehen. Ein solcher Nießbrauch kann darüber hinaus bei der schenkungsteuerlichen Bewertung der Übertragung von Bedeutung sein.

Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst früh möglichst viel Vermögen zu übertragen, sondern eine Gestaltung zu finden, die zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passt.

Schenkungen und Pflichtteilsansprüche

Bei der Planung lebzeitiger Schenkungen sollten neben den steuerlichen Folgen auch mögliche Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche berücksichtigt werden.

Schenkungen können bei der späteren Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen noch eine Rolle spielen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, wann die Schenkung erfolgt ist und welche Rechte sich der Schenker vorbehalten hat. Die häufig genannte Zehnjahresfrist greift nicht in jeder Gestaltung in gleicher Weise.

Gerade bei größeren Vermögensübertragungen sollten deshalb steuerliche Gestaltung und Pflichtteilsrecht nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

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