Holger Reber · Steuerberater

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung müssen gegenüber dem Finanzamt umfangreiche Angaben gemacht werden.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erfordern eine vollständige Erfassung und steuerliche Bewertung des übertragenen Vermögens. Besondere Bedeutung haben häufig Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalvermögen, frühere Schenkungen sowie Nachlassverbindlichkeiten.

Ich übernehme

  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung der Erklärungspflicht und bestehender Anzeigepflichten
  • Erfassung früherer Schenkungen
  • Koordination gesonderter Grundbesitzwertfeststellungen
  • Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Prüfung persönlicher Freibeträge und Steuerbefreiungen
  • Aufbereitung der Vermögenswerte
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Begleitung bis zum bestandskräftigen Steuerbescheid

Ziel ist eine vollständige, korrekte und steuerlich optimierte Erklärung.

Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?

Für die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich nicht das Wohnsitzfinanzamt des Erben maßgeblich. Entscheidend ist regelmäßig, welches Finanzamt für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig war.

Bei einer Schenkung richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Wohnsitzfinanzamt des Schenkers zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung.

Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Baden-Württemberg zentral bearbeitet wird, ist das örtliche Wohnsitzfinanzamt häufig nicht selbst für die Steuerfestsetzung zuständig.

Für unsere Region gilt derzeit folgende Zuordnung:

Wohnsitzfinanzamt Heilbronn, Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg

Zuständig für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist:

Finanzamt Tauberbischofsheim
Erbschaftsteuerstelle – Außenstelle Bad Mergentheim
Schloss 7
97980 Bad Mergentheim

Wohnsitzfinanzamt Sinsheim

Zuständig für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist:

Finanzamt Mosbach
Erbschaftsteuerstelle Walldürn
Albert-Schneider-Straße 1
74731 Walldürn

In besonderen Fällen kann sich eine abweichende Zuständigkeit ergeben, etwa wenn der Erblasser oder Schenker keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Die Zuständigkeit sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Termin vereinbaren